Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise von Herr Dr. T. Krull (Veterinärwesen u. Verbraucherschutz Heidekreis):
"Die für die Antragstellung bei Mehrabschuss von Schwarzwild in Kopie beizufügenden Wildursprungsscheine können (bei Verlust o.ä.) nachträglich weder von hier aus noch von den beiden Trichinenlaboren in Bispingen (Frau Bülthuis) und Hodenhagen (Frau Dr. Krull) zur Verfügung gestellt werden.
Es empfiehlt sich neben den Wildursprungsscheinen zudem die entsprechenden sog. Prüfberichte der beiden Trichinenlabore jeweils aufzuheben, da auf den Wildursprungsscheinen das Laborergebnis der Trichinenuntersuchung nicht vermerkt wird und ein Nachweis nur in Kombination von Wildursprungsschein und Prüfergebnis fachlich sinnvoll ist. Auch hier erfolgt keine erneute Zusendung des Prüfergebnisses (bei Verlust o.ä.)." Herr Dr. T. Krull
Informationsblatt Verwaltungsvorschrift