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1. April: Anleinpflicht und Betretungsverbot gelten

Hunde müssen vom 1. April bis 15. Juli in der freien Landschaft, also überall hinter dem Ortsschild, angeleint werden. Die gesetzliche Vorgabe gilt, um Bodenbrüter und ihren Nachwuchs, sowie andere Wildtiere, die jetzt (Hasen) und im Frühsommer (z. B. Rehwild) Nachwuchs bekommen. Walddickungen dürfen ebenfalls nicht betreten werden.


Landwirtschaftlichen Fläche, sowohl Äcker wie Wiesen, dürfen ab jetzt auch nicht mehr betreten, beritten oder befahren werden, da offiziell die Vegetationsperiode beginnt.

Beides ist geregelt im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung" (NWaldLG), Paragraf 33 (Anleinpflicht).

Gleiches gilt für das Betreten von Flächen. Dort ist in Paragraf 23 festgeschrieben, dass zum Beispiel neben Walddickungen auch "Äcker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte" und "Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit" - von den Bewirtschaftern abgesehen - nicht betreten, beritten und befahren werden dürfen. (bd)

Jagdhornbläser Visselhövede richten Hubertusgottesdienst 2023 aus

05.11.2023, 18Uhr St.Johannis-Kirche

Auch in diesem Jahr findet seitens der Jägerschaft Rotenburg e.V. der Hubertusgottesdienst statt. Die Jagdhornbläsergruppe Visselhövede lädt am Sonntag, den 05.11.2023 um 18 Uhr zum Hubertusgottesdienst in der St. Johannis-Kirche in Visselhövede ein.
Bereits ab 17.45 Uhr werden Gäste mit Musik und Fackelschein empfangen. In festlichem Ambiente steht der Dank Gottes für die Schöpfung im Mittelpunkt.
Vorbei kommen lohnt sich!