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Aktuelle Corona Regeln für Drückjagden im Landkreis Hameln-Pyrmont

Die Genehmigungspflicht und die Obergrenze von 50 Teilnehmern, sowie sie zuletzt vom ML kommuniziert wurden sind nun mit dem Erlass von heute wieder zugrückgenommen worden.

Das Hygienekonzept welches dem Schreiben von Herrn Ziegler beigefügt ist, ist mit unserem Gesundheitsamt abgestimmt und soll grundsätzlich Beachtung finden. Die Word-Datei-Vorlage im Anhang stammt von der LJN und soll den Revieren die Möglichkeit geben das Konzept um die Anforderungen an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten erweitern zu können.

Einige haben diese Informationen vielleicht bereits über Ihre Hegeringe erhalten. Wir wollten diese Mitteilung trotzdem noch einmal gesondert verfassen, um möglichst viele Jägerinnen und Jäger erreichen zu können. Bitte leiten Sie die Informationen auch an Ihre Mitjäger/innen und Jagdfreunde weiter.

Wir hoffen, dass es nun erst einmal bei den aktuellen Regelungen bleibt. Sollte es Neuerungen geben, werden wir Sie schnellstmöglich benachrichtigen.

Das Hygienekonzept, sowie die Schreiben an unsere Mitgleider können hier herunter geladen werden:

Anschreiben des KJM mit Hygienekonzept

Pressemitteilung ML

Hygienekonzept als Word zum Ergänzen

Mit freundlichem Gruß

und Waidmannsheil

Sebastian Beermann

-Schriftführer-