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Jägerschaft Goslar e.V.

Mitglied Gertrude Endejan-Gremse mit der Niedersächsischen Forstmedaille ausgezeichnet

Auf Vorschlag der Jägerschaft Goslar ist am 18.12.23 unser Mitglied, Frau Gertrude Endejan-Gremse für ihren Verein "Wald für Morgen", mit der Niedersächsischen Forstmedaille ausgezeichnet worden. Frau Ministerin Miriam Staudte überreichte die Auszeichnung im Landwirtschaftsministerium, im Rahmen einer kleinen Feierstunde. Die Laudatio durfte vom ersten Vorsitzenden der Jägerschaft gehalten werden.

Der Verein hat seit 2020 mit Kindern und Jugendlichen ca. 15.000 junge Bäume auf Flächen der Stadtforst gepflanzt. Zum Schutz der Laub- und Nadelbäume wurden Hordengatter gebaut und Flächen gewässert.

Rehkitzrettung 2023 mit Rekordergebnis abgeschlossen!
Es wurden in diesem Jahr 2.517 Hektar abgeflogen und 335 Rehkitze vor dem Mähtod gerettet. Einen großen Dank an alle 60 Helfer und die 16 Drohnenpiloten!

Im Juni konnte vom Vorstand der Jägerschaft Goslar e.V. die insgesamt dritte Drohne an unsere Drohnenpiloten Hans Hesse, Stephan Rost, Sven Gauer und Mechthild Wenke übergeben werden
Auch die neue Drohne ist mit einer hochsensiblen Wärmebildkamera sowie einer hochauflösenden Kamera ausgerüstet. Die erneute Beschaffung wurde durch das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung und der Bingo Umweltstiftung ermöglicht, die in Summe die Kosten von ca. 6.700,- € übernahmen. In dieser Saison der Rehkitzrettung konnten allein von den Jägern der Jägerschaft Goslar, 65 Rehkitze vor dem Mähtod bewahrt werden. Die überflogene Fläche betrug 340,8 ha. Unser Dank gilt den o.g. Drohnenpiloten, die wieder etliche kurze Nächte auf sich nahmen sowie den Helfern, die die gefundenen Kitze bargen und den Landwirten, die ihre Mähabsichten rechtzeitig meldeten.
Text: L. Renneberg, Foto: S. Rost

Wohin mit dem Schlüssel vom Waffenschrank?

Nach Thüringen und Bayern erklärt nun auch Niedersachsen, dass es für Jäger bei der Waffenaufbewahrung keine Änderungen geben wird.

Vor kurzem hatte sich der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler (VDB) an die Innenministerien verschiedener Länder gewandt. Die Frage: Wie gehen die Länder mit dem sogenannten Schlüssel-Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Nordrhein-Westfalen um? Aus Bayern und Thüringen hieß es, dass sich nichts ändern würde. Es gebe keinen Anpassungsbedarf an der gängigen Verwaltungspraxis, da sich weder Waffengesetz noch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften geändert hätten, so der Tenor.Weiter heißt es aus dem Ministerium, dass vor diesem Hintergrund niedersächsische Innenministerium den niedersächsischen Waffenbehörden empfohlen hätte, „bei Waffenaufbewahrungskontrollen aktuell nicht den Maßstab des OVG Urteiles anzuwenden, sondern die bisherige Verwaltungspraxis weiter anzuwenden.“

Schlüssel darf nicht für Unbefugte zugänglich sein
Weiterhin konkretisierte das Innenministerium: „Die Schlüssel für Waffenschränke sind so aufzubewahren, dass diese zu keinem Zeitpunkt für unbefugte Dritte zugänglich sind. Welche Maßnahmen hierfür geeignet sind, muss jeweils im Einzelfall beurteilt werden.“ Seit Anfang des Jahres finden in Niedersachsen verstärkt Kontrollen zur Waffenaufbewahrung statt. Diese resultieren aus der Reformierung der niedersächsischen Waffenbehörden zum 1. Januar 2024.
Laut einem Urteil des OVG in NRW müssen Waffenschrankschlüssel in einem gleich- oder höherwertigen Behältnis verwahrt werden.
Zur Erinnerung: Das „Schlüssel-Urteil“ wurde im Zuge einer Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in NRW getroffen. Anschließend wurden in verschiedenen Landkreisen des Bundeslands Waffenbesitzern von ihren zuständigen Behörden aufgefordert worden, die Schlüssel ihrer Waffenschränke in Behältnissen aufzubewahren, die den Sicherheitsanforderungen des Waffenschranks entsprechen, zu dem der Schlüssel passt. Eine Änderung des Waffengesetzes oder seiner Verwaltungsvorschriften gab es in diesem Zusammenhang jedoch nicht. Dies hatte nicht nur in NRW, sondern bundesweit bei Jägern, Sportschützen und Waffensammlern für Verunsicherung gesorgt.

Quelle: https://www.pirsch.de/news/schluessel-urteil-niedersachsen-sieht-keinen-handlungsbedarf-38768?fbclid=PAAabF_IWYf20Qp8zkhphLGocYY7glDsEYBLhDxvtOh9sRWSNHUfTYL4dpSmI

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