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Genehmigungspflicht von Drückjagden aufgehoben!

Untere Jagdbehörde bittet um Anmeldung, um evtl. Nachfragen zu begegnen.

Das ML hat heute noch einmal das Schreiben zum Infektionsschutz präzisiert. Demnach ist eine Genehmigung nicht erforderlich. Die Untere Jagdbehörde (Kreisamt) bittet um entsprechende Anmeldung!