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Schonzeit für Schwarzwild (Ausnahme Elterntiere) aufgehoben!

Änderung der Verordnung zur Schweinepestverordnung sowie Änderung der Verordnung über Jagdzeiten (hier: Schwarzwild) aktualisiert!

Nur Elterntiere geschont!

Schonzeit für Schwarzwild ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben, die Elterntierregelung nach § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz bleibt unverändert!