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Neues zur Kormoran-Verordnung

Den Hegeringleitern liegt die neue Niedersächsische Kormoran-Verordnung vor, die ab sofort gültig ist und bis zum 31.12.2016 gilt.

Kormoran-Verordnung:

Für jeden geschossenen Kormoran besteht schriftl. Meldepflicht bei der Jagdbehörde (Landkreis OL, Delmenhorster Str., 27793 Wildeshausen) bis zum 15. April eines jeden Jahres, für die im Vorjahr geschossenen Vögel.

Formular unter Downloads!