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Jagdscheinverlängerung

Alle Jagdscheininhaber sollten Ihren Jagdschein vor dem 31.03. verlängern, insbesondere alle Waffenbesitzer oder Jagdpächter. Ein nicht vorhandener, weil nicht verlängerter Jagdschein hat zur Folge, dass das Bedürfnis zum Besitz von Waffen erlischt. Bei Versäumnis könnten empfindliche Konsequenzen (Einziehung der Waffen, sowie Verlust des Jagdrechtes) entstehen.

 

Bitte helft der Behörde unnötige Nachforderungen auszusprechen, indem ihr rechtzeitig die Verlängerung beantragt.

 

Mittlerweile geht es sehr gut über den Online-Formulardienst, den ihr mit untenstehendem link erreichen könnt.

Dazu noch ein Hinweis:

Zum Ende müssen folgende Dokumente hochgeladen werden, ihr solltet die schon einmal parat (eingescannt) haben:

 

  • Personalausweis Vorder- und Rückseite
  • Versicherungsbestätigung
  • Nachweis Jagdflächenberechtigung (bei Bedarf)
  •  

Diese Unterlagen bitte als pdf-Dokument einscannen und hochladen – nicht mit dem Smartphone abfotografieren – die Datenmenge ist zu groß, dann bricht das System zusammen.

Euer Jagdschein (und das Passbild, wenn ein neuer Jagdschein ausgestellt wwerden soll) muss dann per Post zum Landkreis geschickt werden – Abholung geht auch, aber nur mit Termin.

 

Hier der Link (bitte in euren Browser kopieren):

https://govforms.govconnect.de/forms/jagdschein.html?pmo-customer-id=97ce3319-702e-49a8-8b96-f8886e6e995d