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Interessantes Verbraucherurteil aus Stuttgart

NWZ berichtet am 14. März aus der Wirtschaftsredaktion

Ein Rentner, der für einen Jagdpächter unter dessen Aufsicht mehrere Hochsitze gebaut hat, steht als "Quasi-Beschäftigter" unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Entscheidung Sozialgericht Stuttgart, S6U,2479/10). Der Ehefrau des Rentners, der bei seiner Arbeit einen tödlichen Unfall erleidet, bekommt eine Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung!