Ein Rentner, der für einen Jagdpächter unter dessen Aufsicht mehrere Hochsitze gebaut hat, steht als "Quasi-Beschäftigter" unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Entscheidung Sozialgericht Stuttgart, S6U,2479/10). Der Ehefrau des Rentners, der bei seiner Arbeit einen tödlichen Unfall erleidet, bekommt eine Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung!