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Aktuelle Bestimmungen nach Corona-Verordnung (24.11.21)

Nach niedersächsischer Corona-Verordnung 24.11.2021  darf der Schießstand ab einer Hospitalisierungsrate über dem Schwellenwert 3 nach 2G-Regeln betrieben werden, das heißt es haben nur noch Leute zutritt, die geimpft oder genesen sind und dieses mit den gültigen Zertifikaten nachweisen können. Sollte der Schwellenwert über 6 betragen würde die 2G plus-Regel zum Tragen kommen, das heißt geimpft, genesen, und einen tagesaktuellen negativen anerkannten Corona-Test, kein Selbsttest.

Sollte der Hospitalisierungswert 6 überschritten werden, wird der öffentliche-Schießbetrieb an den Donnerstagen eingestellt.