Wie von der Unteren Jagdbehörde heute zu vernehmen war, gibt es nach dem Neuen Waffengesetz seitens der Jägerschaft nur dann Handlungsbedarf, wenn der Waffenbesitzer seine Waffe vom Händler reparieren lassen oder verkaufen will. Dann wird die sogen. Waffen-ID benötigt, die man von der Jagdbehörde anfordern muss. Die beiden anderen IDs (Erlaubnis- und Personal-) befinden sich ganz oben auf der Innenseite der Waffenbesitzkarte (WBK). Sollte dies nicht der Fall sein, bitte die WBK postalisch an die Jagdbehörde schicken.