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Jäger müssen sich zur kundigen Person schulen lassen

Nach der neuen Wildbrethygiene Verordnung erfolgt eine Schulung durch die Jägerschaft Bremervörde e.V.

Aufgrund der Vorgaben des seit 01.01.2006 gültigen „EU-Hygienepaketes“, ergänzt durch die seit 09.08.2007 gültige nationale „Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechts“ muss jeder, der vor dem 01.02.1987 seine Jägerprüfung abgelegt hat und sein erlegtes Wild nicht ausschließlich selbst verzehrt, eine nach EU-Recht „kundige Person“ sein. Die neue Rechtlage betrifft aber auch Jäger, die nach 1987 die Jägerprüfung abgelegt haben: Diese Personen werden zwar per Verordnung als nach nationalem Recht „geschulte Personen“ anerkannt; das reicht aber nicht aus, um Wildbret weiterhin über den Wildhandel, Schlachtereien oder Restaurants zu vermarkten. Die Teilnahme an Treib- und Drückjagden, bei denen die Strecke über den dargestellten Weg vermarktet wird, ist somit für „nicht kundige Personen“ nicht mehr möglich. Ebenso verlangt das neue Recht von uns eine größere Verantwortung als bisher. Es bietet aber auch umfangreiche Möglichkeiten zur Selbstvermarktung von Wild und Wildprodukten, die es bisher in dieser Form nicht gab. Die Jägerschaft Bremervörde e. V. bietet daher einen ca. dreistündigen Lehrgang zum Thema „Wildbrethygiene – kundige Person“ an. Die Termine hiefür sind unter Veranstaltungen angegeben. Nichtmitglieder sind ausdrücklich willkommen. Nach dem Seminar erhält jeder Teilnehmer eine bundesweit gültige Urkunde. Zur Deckung der durch die Schulung entstehenden Kosten wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von € 5,00 erhoben. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird außerdem die Schulung zur Entnahme der Trichinenprobe beim Schwarzwild vorgenommen.