Am Freitag, den 23.09.22, fand auf dem Schießstand im Oderwald nach langer Coronapause das Hegeringschießen des Hegering 12 statt.
Es bestand die Möglichkeit den Schießnachweis sowohl auf dem Kugel- als auch auf dem Wurfscheibenstand abzulegen. Da in den letzten zwei Jahren keine Hegeringversammlung mit Essen stattgefunden hat, beteiligte sich der Hegering an den Kosten für das Schießen. Des Weiteren wurde für Grillgut und ausreichend Getränke gesorgt, welche von den Mitgliedern gut und gerne angenommen wurden.
Danke an die Organisatoren und Helfer die diese Veranstaltung möglich gemacht haben!
Hinweis: Ab diesem Jahr ist nach §24 Abs. 5 Satz 2 des NJagdG der Schießübungsnachweis für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden zwingend notwendig und ist auf Verlangen des Jagdleiters vorzulegen.