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Befreiung von der Hundesteuer für Jagdhunde

Jetzt Antrag bei der Stadt Visselhövede stellen

Antrag Hundesteuer

 

 

 

In der Satzung der Stadt Visselhövede wurden einige Voraussetzungen festgelegt,

die eingehalten werden müssen, um in den Genuss der Befreiung zu kommen.

Wesentlich für die Befreiung ist dabei, dass

  • der/die Eigentümer/in ihren ersten Wohnsitz im Stadtgebiet Visselhövede hat

  • die jagdliche Brauchbarkeit des Hundes in einer Prüfung nachgewiesen wurde

  • die Hunde im Stadtgebiet eingesetzt werden (Nachweis über Jagdpachtvertrag oder Begehungsschein)

Zusätzlich ist ein gültiger Jagdschein vorzulegen.