Sie befinden sich hier: Startseite / Wild und Jagd / Jagdliches Schießen

Jagdliches Schießen

Jagdliches Schießen

Oberstes Anliegen für einen Jäger sollte der routinierte Umgang mit der Waffe sein, um Wild möglichst schnell, schmerzlos und sicher erlegen zu können. Um dies gewährleisten zu können gibt es das jagdliche Übungsschießen. Es verbessert die Treffsicherheit und leistet somit einen großen Beitrag zum Waidgerechten Jagen.

Der Jäger muss sich und seine Waffe kennen, um die Anforderungen des Tierschutzes und der Öffentlichkeit zu erfüllen. Zudem kann man beim Übungsschießen den Umgang und die Funktionen der Waffe und die eigenen Grenzen und Möglichkeiten austesten und vielleicht verbessern.

Das Jagdliche Schießen umfasst Ausbildungs-, Vergleichs-, Übungs-und Leistungsschießen. Vom DJV und LJN werden jedes Jahr Schießnadeln vergeben.

Vorraussetzung für den Erwerb der Schießnadeln:

DJV Teilnehmernadel:

Jeder Jagdschütze, der während des Jahres an einem organisierten, jagdlichen Übungsschießen mit der Flinte und/oder der Büchse teilgenommen oder seine Waffe eingeschossen hat, erhält die Teilnehmernadel.


DJV Schießnadel „Flinte”

Die Schießnadel „Flinte” erhalten Jagdschützen, die 15 bewegliche Ziele (Trap, Skeet, Parcours, Kipp- oder Rollhase) beschossen und dabei mindestens vier Treffer erzielt haben.

DJV Schießnadel „Büchse”

Die Schießnadel „Büchse” erhält jeder Jagdschütze, der nach zehn abgegebenen Schüssen mit der Büchse auf eine beliebige DJV-Wildscheibe (Nr.1- Nr.6) mit belibiger Anschlagart (auch sitzend aufgelegt) von 100 möglichen Ringen mindestens 60 Ringe erzielt hat.

LJN „Keilernadel”

5 Schuss in einem hochwildtauglichen Kaliber auf den laufenden Keiler, wovon zwei Schüsse in den Ringen sein müssen - nach hinten mindestens aber in dem 5er Ring. Als Scheibe kann neben der gängigen Keilerscheibe (DJV-Scheibe Nr.5+6) auch der neu eingeführte Doppelkeiler benutzt werden, der von rechts nach links laufend beschossen wird (DJV-Scheibe Nr.9).

 

Prüfungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft Niedersachsen im Jagdlichen Schiessen:

http://www.ml.niedersachsen.de/download/70194/VO_ueber_die_Jaeger-_und_die_Falknerpruefung_vom_30.08.2005_Stand_18.04.2012_.pdf

 

Urteil zum Führen von Waffen unter Alkoholeinfluss
Bundesverwaltungsgericht (22.10.2014)

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2014&nr=62