Kurze Informationen vorab: -Auf der Fläche der Samtgemeinde Harpstedt würden 2019 > 50 ha Blühstreifen angelegt -Der Landwirt bekommt keine zusätzlichen Subventionen. Im Gegenteil, er trägt den Ertragsausfall zu 100%. -Der Hauptknackpunkt ist die Bürokratie bei der Beantragung ähnlicher Maßnahmen. Denn der Landwirt ist stark reglementiert und darf nicht das machen was sinnvoll ist, aus Sicht des Praktikers, sondern muss sich strikt an Vorgaben, oftmals von EU, halten. -In kurzen Worten: Die Ausbringung der Blühmischung der Landesjägerschaft wird beim EU Antrag angegeben, dann gilt der Blühstreifen als vorhanden, egal wo er sich auf dem Acker befindet. Dieses sehr vereinfachte Beantragungsverfahren gibt es nur in dieser regionalen Konstellation. -Es werden auch einige Blühstreifen Programme von EU und Bund angeboten, jedoch haben diese sich nicht in der Praxis durchgesetzt aus verschiedenen Gründen -Kosten für das Saatgut ( je ha 100-150 € ) erstattet die Jägerschaft. Kosten der Ausbringung und Ertragsverlust liegt beim Landwirt
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