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Halbautomatische Langwaffen: Änderung des Bundesjagdgesetzes tritt in am 10.11.2016 Kraft

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Einsatz von halbautomatischen Langwaffen wieder erlaubt

Die Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit wechselbarem Magazin wird am 9. November 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 10. November 2016 in Kraft. Der neue § 19 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c lautet: "Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen".

Der volle Artikel vom DJV ist hier