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DJV - Einzelheiten zur Änderung des Waffengesetzes

Seit 6. Juli 2017 sind neue Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen gültig: Neue Waffenschränke müssen dann die Sicherheitsstufe 0 oder 1 aufweisen, für A- und B-Schränke in Gebrauch gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Die fahrlässige Aufbewahrung von Munition in der Jackentasche ist zwar lediglich eine Ordnungswidrigkeit, aber die Unzuverlässigkeit droht.

 

Der DJV hat mit Frank Göpper, Geschäftsführer des Forums Waffenrecht über die Details des geänderten Waffengesetzes gesprochen.

Der volle DJV-Artikel ist hier