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Unfallversicherung

Seit Beginn des Jagdjahres 2018/2019 sind Unfälle von brauchbaren Jagdhunden aller Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) auf Gesellschaftsjagden durch einen Rahmenvertrag zwischen der LJN u. der VGH versichert. Eine Gesellschaftsjagd i.S.v. § 16 BJagdG ist nach § 22 Abs. 1 S. 2 NJagdG eine Jagd, an der mehr als drei zusammenwirkende Schützen teilnehmen. Das ist typischerweise eine Treibjagd, kann aber auch beispielsweise eine Baujagd sein.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf nach landesrechtlichen Bestimmungen jagdlich brauchbare Jagdhunde bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Er umfasst ausschließlich Unfallereignisse in Niedersachsen sowie in angrenzenden Bundesländern. Leistungen aus der Versicherung gibt es bei Tod, Nottötung und Verletzung des Hundes infolge eines Unfalles während einer Gesellschaftsjagd, z.B. wenn der Hund angefahren oder von Raubwild verletzt wird. Die Leistungen sind gedeckelt: Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt 4.000 EUR (Tod 2.000 EUR) für jeden geprüften Hund und Schadensfall. Für jeden Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR. Für Jagdhunde während der Ausbildung halbiert sich die Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz erlischt bei in jagdlicher Abrichtung befindlichen Jagdhunden spätestens zum Ende des dritten Lebensjahres. Der fällige Beitrag für die Absicherung wird von der LJN aus Jagdabgabemitteln entrichtet.

Sollte im Rahmen einer Treib- oder Baujagd ein Jagdhund verletzt oder getötet werden, ist dieser Schaden den VGH Versicherungen per Schadenanzeige zu melden (per Fax oder als E-Mail).