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Wettbewerbsklassen

Die DJV-Vorschrift für das Jagdhornblasen sieht bei Kürwettbewerben die Einteilung von Bläsergruppen in folgende Wettbewerbsklassen vor:

In der Klasse A ist die Kenntnis aller Jagdsignale zu fordern. Zugelassen sind nur Fürst-Pleß-Hörner. Die Mindeststärke der Gruppe beträgt 10 Bläser.

In der Klasse B wird die Beherrschung allgemein gebräuchlicher Jagdsignale (25 Signale) gefordert. Auch hier sind nur Fürst-Pleß-Hörner zugelassen. Die Mindeststärke der Gruppe beträgt 8 Bläser.

In der Klasse C ist die Beherrschung der wichtigsten, für die Durchführung von Gesellschaftsjagden erforderlichen Jagdsignale (13 Signale) gefordert. Zugelassen sind nur Fürst-Pleß-Hörner. Die Mindeststärke der Gruppe beträgt 6 Bläser.

In der Klasse G sind ebenfalls alle Jagdsignale zu fordern. Zugelassen sind Fürst-Pleß-Hörner und Parforce-Hörner in B. Die Mindeststärke einer Gruppe beträgt 12 Bläser, wobei der Anteil der Fürst-Pleß-Hörner mindestens 2/3 der Gesamtzahl der Bläser einer Gruppe betragen soll.

Bläsergruppen der Klasse C und B, die bei einem Landeswettbewerb eine bestimmte Leistung gezeigt haben, steigen in die nächst höhere Klasse auf.